Stornierungsbedingungen



Stornierungsbedingungen:

Wir empfehlen immer den Abschluss einer guten Reise-/Stornoversicherung.

Es kann vorkommen, dass der Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt werden muss. In diesem Fall muss der Buchende oder sein Stellvertreter dies schriftlich oder telefonisch mitteilen. In den meisten Fällen sind mit einer Stornierung oder Änderung Kosten verbunden. Zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungs- und sonstigen Kosten gilt: • Bei Stornierung bis zum 90. Tag vor Anreise: 15 % des Mietpreises; • Bei Stornierung ab dem 90. Tag bis zum 60. Tag vor Anreise: 50 % des Mietpreises; • Bei Stornierung ab dem 60. Tag bis zum 31. Tag vor Anreise: 75 % des Mietpreises; • Bei Stornierung ab dem 31. Tag bis 1 Tag vor Anreise: 90 % des Mietpreises; • Bei Stornierung am Anreisetag oder später: 100 % des Mietpreises.

Stornierung durch Landhaus Marie:

Im Falle höherer Gewalt, sowohl dauerhafter als auch vorübergehender Natur, ist das Landhaus Marie berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Gast Erfüllung und/oder Schadensersatz verlangen kann: A. Höhere Gewalt umfasst : , aber nicht ausschließlich verstanden: Kriegsgefahr, Krieg, Aufruhr, Belästigung, Streiks, Boykott, Störungen im Energiekreislauf, im Verkehr oder Transport, Maßnahmen von staatlichen Straßen, Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen und darüber hinaus alle Umstände, außergewöhnliche Wetterbedingungen, B. Tod eines Eigentümers oder nahen Verwandten usw., unter denen eine vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags von Landhuis Marie vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch bei Betriebsaufgabe und/oder Verkauf der Immobilie.

Änderung: Wenn ein Gast eine Vereinbarung ändern möchte, kann dies bis zu 30 Tage vor Ankunft erfolgen. Die Buchung darf nach der Änderung nicht günstiger sein als die ursprüngliche Buchung. Für diese Änderungen können Änderungskosten berechnet werden.

Statt dessen: Wird die Reservierung vollständig auf einen Dritten übertragen, muss der Buchende das Landhaus Marie hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Für diese Änderungen werden Änderungskosten berechnet. Bereits gezahlte Beträge gelten als von der erwerbenden Partei bezahlt. Die übertragende und die übernehmende Partei müssen dies untereinander regeln.